Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen

  1. Der Mieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass er den Wagen in korrektem technischen Zustand übernommen hat
  2. Die Mietzeit beträgt von 09.00 bis 19.00 Uhr. Bringt der Mieter den Wagen am letzten Miettag nicht bis 19.00 Uhr zurück, wird ihm ein ganzer Tag berechnet.
  3. Der Mietwagen ist gegenüber Dritten haftpflichtversichert.
  4. Die Versicherung ist ein Vollkasko ohne Selbstbeteiligung. Ausgeschlossen sind: Diebstahl von im Auto liegengelassenen Gegenständen, Rad/Felgenschäden, die der Mieter mutwillig oder unachtsam herbeigeführt hat, sowie der Autoschlüssel
  5. Nur der im Vertrag eingetragene Mieter darf den Wagen fahren. Fährt eine vom Vermieter nicht autorisierte Person, erlischt automatisch der komplette Versicherungsschutz.  Weitere Fahrer können auf Wunsch gegen Aufpreis eingetragen werden
  6. Grob leichtsinnige Fahrweise unter Nichtachtung der Strassenverkehrsordnung , Trunkenheit am Steuer, Drogen, Medikamentenmissbrauch, etc bewirkt einen automatischen Verlust des Versicherungsschutzes.
  7. Die Firma International Smiley Cars S.L. behält sich das Recht vor, in den vorgenannten Fällen jederzeit Mietverträge einseitig zu kündigen und den Wagen ohne Voranmeldung einzuziehen.
  8. Durch den Mieter erhaltene Strafzettel müssen innerhalb der Mietdauer dem Vermieter gemeldet, übergeben und bezahlt werden. Alle anfallenden Kosten die durch Nichtmeldung an den Vermieter entstehen, trägt der Mieter des Wagens in seinem Heimatland.
  9. Eventuell anfallende Reparaturen, die vom Vermieter nicht genehmigt wurden gehen zu Lasten des Kunden.
  10. Auslagen für Taxifahrten werden nur erstattet, wenn diese der Vermieter vorher genehmigt hat.
  11. Verlängerung des Mietvertrages: es ist erforderlich rechtzeitig eine Verlängerung des Mietvertrages zu beantragen, damit der Versicherungsschutz weiterhin besteht.
  12. Es besteht kein Rechtsanspruch bei Unfall auf Erstattung des Mietpreises oder auf ein Ersatzfahrzeug.
  13. Der Mietwagen darf nicht zu sportlichen Zwecken oder zum Transport von verbotenen oder gefährlichen Mitteln benutzt werden. In vorgenannten Fällen ist der Mieter voll verantwortlich für Übertretungen , Strafanzeigen oder Schadenersatzforderungen jeder Art.